Wahlzahnärzte Gemeinschaftspraxis
Grazer Straße 45b | 8062 Kumberg
Email: office@dr-sokolowski.at
Tel: 03132 / 400 80
Ordinationszeiten
Mo 08:00 – 18:00 | Di & Mi 08:00 – 16:00 | Do & Fr 14:00 – 18:00
Ihre Zahnärzte in Graz – Umgebung, im Gesundheitszentrum Kumberg
Ob Prophylaxe, Bleaching, Vollkeramik-Kronen, Implantate oder Zahnschmerzen – wir sind für Sie da!
Unsere
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Mo | 08.00 – 18:00
Di & Mi | 08:00 – 16:00
Do | 08:00 – 18:00
Fr | 08:00 – 13:00
und nach Vereinbarung
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Leicht erreichbar aus Graz, Weiz, Gleisdorf, Eggersdorf, St. Radegund oder Kumberg
Unsere Praxis befindet sich im Gesundheitszentrum Kumberg an der Kreuzung Grazer Straße B72 und Eggersdorfer Straße L364, zwischen Graz und Weiz.
Direkt vor dem Eingang gibt es ausreichend Parkplätze. Unsere Praxis ist selbstverständlich barrierefrei eingerichtet und mit dem Lift leicht erreichbar.
FAQs – Häufig gestellte Fragen
Ein „Wahlarzt für alle Kassen“ besitzt grundsätzlich keine Verträge mit einer Krankenkasse. Hat ein Wahlarzt fallweise doch Verträge mit unterschiedlichen Kassen (zB. BVA, SVS,…), so wird er in Bezug auf die anderen Kassen (zB. ÖGK) als Wahlarzt gesehen.
Als „Wahlzahnärzte für alle Kassen“ nehmen wir uns für unsere PatientInnen und die Beratung ausreichend Zeit und haben die Möglichkeit rasche Termine mit meist kürzeren Wartezeiten zu ermöglichen.
Mehr über Wahlzahnarztkosten und eine Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse finden Sie in der Folgefrage.
Der Wahlarzt besitzt grundsätzlich keinen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Als Patient zahlen Sie die Behandlung zunächst selbst. Dies bedeutet aber nicht, dass die Behandlung automatisch teuer sein muss. Die Kassen gewähren einen Kostenzuschuss von 80 % jenes Betrages, den ein Kassenarzt für die selbe Leistung erhalten hätte (Vertragspartnertarif).
Eine Kostenerstattung ist nur für Kassenleistungen möglich.
Bestimmte Leistungen, z. B. kosmetische Behandlungen, festsitzender Zahnersatz oder Mundhygiene, sind sowohl beim Vertragszahnarzt als auch beim Wahlzahnarzt privat zu bezahlen. Ausnahmen gibt es hier bei der Mundhygiene für Kinder und Jugendliche von 10 bis 18 Jahren.
Für die Rückerstattung ist ein Antrag auf Kostenerstattung zu stellen und bei Ihrer Kasse einzureichen, was wir gerne für Sie übernehmen!
Für ein Kennenlernen und eine individuell abgestimmte Erstberatung nehmen wir uns gerne ausreichend Zeit. Bei uns stehen Sie und Ihre Gesundheit im Mittelpunkt und wir nehmen Ihre Wünsche und Sorgen ernst. Es ist uns ein besonderes Anliegen unsere PatientInnen umfassend zu betreuen. Deshalb bieten wir auch ein breites Spektrum an Behandlungsmöglichkeiten, welche wir vorab mit Ihnen gemeinsam abstimmen:
• Vorsorge (Mundhygiene)
• Implantologie (Zahnersatz)
• Zahnärztliche Chirurgie
• Schmerzfreie Behandlungen (Lachgas & Narkose)
Bitte bringen Sie eventuell vorhandene medizinische Unterlagen, beispielsweise Röntgenbilder, zu unserem Gespräch unbedingt mit.
Folgende Punkte werden im Rahmen des Erstgesprächs thematisiert:
• Besprechung | Beurteilung | Analyse Ihrer aktuellen Situation und Ihrer Wünsche
• Beurteilung medizinischer Unterlagen (beispielsweise Röntgenaufnahmen)
• Aufklärung über verschiedene Behandlungsmöglichkeiten (inkl. Erörterung möglicher Risiken und Komplikationen)
• Individuelle Behandlungsplanung (Zeit, Kosten, Behandlungsschritte)
Gemeinsam definieren wir die Behandlungsziele.
Nachdem bereits im Zuge eines Vorgespräches wichtige Themengebiete gemeinsam erörtert worden sind, befinden Sie sich nun in den Vorbereitungen zu Ihrer Behandlung.
Um Ihnen die Planung zu erleichtern und eine bessere Orientierung zu ermöglichen, finden Sie hier nochmals die wichtigsten Punkte:
1. Um Komplikationen oder Wechselwirkungen zwischen einzelnen Medikamenten zu vermeiden, informieren Sie uns bitte über jene Medikamente, welche aktuell von Ihnen eingenommen werden.
Sollte Ihnen Ihr Hausarzt Medikamente zur Einnahme vor der Behandlung verschrieben haben, klären wir das sehr gerne vorab gemeinsam mit Ihnen ab.
2. Erfolgt der Eingriff in Lokalanästhesie können Sie wie gewohnt essen und trinken.
3. Nach einer Behandlung sollten Sie sorgsam mit sich umgehen. Besprechen Sie größere, unmittelbar nach der Behandlung stattfindende, Vorhaben (Urlaube, Geschäftstermine) bitte vorab mit uns.
4. Wir bitten Sie sich ca. 15 Minuten vor Behandlungsbeginn in unserer Ordination anzumelden.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren!
2. Solange die lokale Anästhesie anhält, sollten Sie bitte nichts Essen und Trinken, da sie sich unbemerkt mit den Zähnen im Bereich der örtlichen Betäubung verletzen könnten.
3. Rauchen Sie bitte nicht nach chirurgischen Eingriffen, die Gefahr von Wundheilungsstörungen, Schmerzentwicklung und eines Verlusts der Implantate ist sonst stark erhöht!
4. Nach chirurgischen Eingriffen sollten körperliche Schonung und Ruhe eingehalten werden!
5. Bei Eingriffen an der Kieferhöhle sollten sie ein 3 wöchiges Schnäuzverbot, sowie Sportkarenz für 10-14 Tage einhalten. Auch Sonneneinstrahlung (auch Sauna, Solarium etc.) ist zu vermeiden. Körperliche Anstrengung und Hitze könnten zu Nachblutungen führen.
6. Bitte verzichten Sie in den ersten 3 Tagen auf Alkohol, Kaffee, schwarzen Tee und Mundspülungen. Das kann sonst die Wundheilung beeinträchtigen und zu Komplikationen führen.
7. Eine postoperative Schwellung ist normal und sollte Sie nicht beunruhigen. Kühlen Sie bitte den Wundbereich mit kalten Umschlägen von außen, damit die Schwellung besser abklingt. Wenden Sie auf keinen Fall Wärme an. Eine Schwellung kann auch durch das Spülen (mehrmals täglich) mit kühlem Salbeitee vermindert werden.
8. Putzen Sie bitte die Zähne an den darauf folgenden Tagen besonders gründlich. Den Wundbereich bitte vorsichtig mit einer weichen Zahnbürste reinigen.
9. Aufgrund einer Anästhesie können Ihre Reaktionsfähigkeit und Ihre Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigt sein. Führen Sie bitte deshalb nach dem Eingriff kein Kraftfahrzeug und bedienen Sie keine Maschinen. Im Bedarfsfall organisieren wir für Sie gerne einen Transport nachhause!
10. Falls Nachblutungen auftreten, können sie zur Stillung auf ein frisches Taschentuch oder auf einen sterilen Verbandstupfer beißen. Bei stärkeren Blutungen kontaktieren Sie uns.
11. Unmittelbar nach dem Eingriff bitten wir Sie, Ihre Provisorien nicht zu tragen. Beim Kontrolltermin am Tag nach der Operation wird der richtige Zeitpunkt mit Ihnen vereinbart.
Melden Sie sich bitte, wenn Sie unsicher sind oder noch Fragen zum Heilungsverlauf haben!
Als Wahlärzte besitzen wir grundsätzlich keinen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Als Patient zahlen Sie die Behandlung zunächst selbst. Dies bedeutet aber nicht, dass die Behandlung automatisch teuer sein muss. Die Kassen gewähren einen Kostenzuschuss von 80 % jenes Betrages den ein Kassenarzt für die selbe Leistung erhalten hätte (Vertragspartnertarif). Hierbei handelt es sich nicht um 80 % der Rechnungssumme.
Für die Rückerstattung ist ein Antrag auf Kostenerstattung zu stellen.
Eine Kostenerstattung ist nur für Kassenleistungen möglich.
Bestimmte Leistungen, z. B. Kosmetische Behandlungen oder festsitzender Zahnersatz sind privat zu bezahlen – sowohl beim Vertragszahnarzt als auch beim Wahlzahnarzt.
Die Kosten für zahnärztliche Behandlungen richten sich bei uns nach den autonomen Honorarrichtlinien der Österreichischen Zahnärztekammer. Diese Richtlinien setzen dabei einen durchschnittlichen Aufwand bei den zahnmedizinischen Leistungen voraus, weshalb wir auch unsere Honorare nach dem notwendigen medizinischen Aufwand richten. Beispielsweise erhöht ein notwendiger präimplantologischer Knochenaufbau den Gesamtpreis. Unabhängig vom medizinischen Aufwand benutzen wir für Implantate nur Produkte namhafter Implantathersteller die sich seit Jahrzehnten in Wissenschaft und Praxis bewährt haben.
In den ersten Monaten nach einem Zahnverlust ist in der Regel noch genügend Knochensubstanz vorhanden, um Implantate ohne eine zusätzlichen Knochenaufbau zu setzen. Da wir allerdings nichts dem Zufall überlassen, finden vor einer Implantation bei uns immer eine gründliche Voruntersuchung inklusiver exakter 3D-Knochenvermessung mittels 3D-Röntgen (DVT) statt. Wir beraten Sie gerne über die unterschiedlichen Möglichkeiten zum Knochenaufbau in Ihrem individuellen Fall.
Zahnschmerzen können unterschiedliche Ursachen haben. Wichtig ist, dass Sie bei starken Schmerzen und vor allem wenn eine Schwellung auftritt möglichst rasch eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt aufsuchen. Wir sind in solchen Fällen jederzeit per E-Mail und zu unseren Öffnungszeiten telefonisch erreichbar. Gerne können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.
Falls Sie bis zur Behandlung die Schmerzen lindern möchten, können Sie auf zuhause vorrätige Schmerzmedikamente zurückgreifen, die sie gut vertragen und bereits in der Vergangenheit zum Beispiel bei Kopfschmerzen genommen haben. Bei Schwellungen helfen manchmal kühle Umschläge, bei pulsierenden Zahnschmerzen können Sie den Schmerz mit kaltem Wasser oder Eiswürfeln lindern versuchen. Bei Zahnfleischtaschen oder Weisheitszahnbeschwerden helfen oft eine gründliche Reinigung und Spülung mit Mundspüllösungen.
Auf der Internetseite der Landes Zahnärztekammer Steiermark finden Sie eine Liste von Zahnärztinnen und Zahnärzten, welche einen zahnärztlichen Bereitschaftsdienst in Ihrer Nähe versehen.
https://stmk.zahnaerztekammer.at/patientinnen/notdienstsuche
Bitte befeuchten Sie ein Stoff-Taschentuch oder Ähnliches, legen Sie es auf die blutende Stelle und beissen mit Druck fest darauf. Entfernen Sie der Tupfer oder das Tuch erst nach mindestens 20 Minuten.
Wir sind in solchen Fällen jederzeit per E-Mail und zu unseren Öffnungszeiten telefonisch erreichbar. Gerne können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.
Falls Sie besorgt sind oder eine stärkere Blutung auftreten sollte kontaktieren Sie bitte den zahnärztlichen Notdienst der Universitätsklinik für Zahnmedizin und Mundgesundheit.